Full – Service Haus- und Mietverwaltung

Viele Möglichkeiten warten auf Sie – wir möchten Ihnen mehr als nur einen Lebensraum bieten, wir möchten
ihre Wohnwünsche gestalten.

Wärme und Behaglichkeit stellen sich nur dann ein, wenn im Raum keine Zugluft entsteht. Deshalb sind unsere Hausbau Huber GmbH-Häuser durch entsprechend entwickelte Systeme von innen luftdicht und von außen winddicht konzipiert. Selbstverständlich erhalten Sie ein Zertifikat über die Wind- und Luftdichtigkeit (auch Blower-Door-Test genannt) ausgehändigt. Diese zusätzliche Qualitätssicherung fügen wir aus Überzeugung den ausgeführten Leistungen bei. Bei Hausbau Huber GmbH-Häusern sind die Außenwände und der Dachbereich, ganz gleich ob verputzt oder mit Holz verkleidet, diffusionsoffen. Das heißt, die Außenhülle des Hauses, erlaubt den Austausch von Wasserdampf und sorgt damit für ein angenehmes und gesundes Wohlfühlklima.

Einen besonderen Stellenwert im Hausbau Huber GmbH-Bausystem nimmt die völlig ökologische, diffusionsoffene Ziegel-Außenwand ein. Die Außenwände bestehen aus hochporosierten Zigelsteinen mit sehr hohem Wärmedurchgangskoeffizient. Die gewährleistet eine hohe Wärmedämmeigenschaft und ist gleichzeitig sehr atmungsaktiv. Es entstehen keine Schwundspälte im Wandaufbau. Die Ziegelsteine bestehen ausschließlich aus natürlichem Lehm, der gebrannt wird. Die Herstellung erfolgt aus ökologischen Materialien. Außerdem ergibt sich so eine hervorragende Schalldämmung.

Die folgenden Merkmale tragen ganz wesentlich zu einem angenehmen Wohlfühlklima in Ihrem Hausbau Huber GmbH-Haus bei.

  • Innovative Energiekonzepte
  • Hoher winterlicher Wärmeschutz
  • Bester sommerlicher Hitzeschutz
  • Hervorragende Schalldämmung
  • Diffusionsoffene Bauweise
  • Konsequent ökologische und gesunde Bauweise

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  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
  • Führen eines Miet-/ Hauskontos
  • Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, nach Prüfung /Berechtigung und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen
  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch den Wärmemessdienst.
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
  • Übermittlung der Buchhaltung an den vom Eigentümer/Kunden genannten Steuerberater
  • Regelmäßige Begehung zur Überwachung des baulichen und technischen Zustandes.
  • Verbuchen der Kaltmieten, Neben- und Betriebskosten.
  • regelmäßige Mieterhöhungen, bzw. Überwachen von Staffelmietverträgen
  • Überwachen der Zahlungseingänge und Zahlungstermine
  • Mahnungen bei Zahlungsverzug
  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung
  • von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren
  • Erstellung der Kautionsabrechnungen
  • Mitwirkung bei der Aufstellung von Haus- und Nutzungsordnungen, einschließlich Überwachung der Einhaltung
  • Vorbeugende Instandhaltung bis zum Wert von 2.000,00 €.
  • Informationen an den Eigentümer über Vorkommnisse im Laufe des Jahres.
  • Ansprechpartner für Mieter und Vermieter- auch außerhalb der Geschäftszeiten – (Notfallnummer)
  • keine Abrechnung von Kopie und Portokosten – monatlicher Pauschalpreis
  • Bei Mieterauszug/-wechsel bieten wir Ihnen eine kompetente Mietvermittlung an. Die Mietinteressenten werden von uns in Bezug auf Solvenz und Lebensumstände befragt. Auch holen wir verschiedene Auskünfte beim Arbeitgeber, Schufa etc. ein, bevor wir sie dem Vermieter vorschlagen.

Mietwohnungsfinanzierung

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 landesweit die Schaffung von Sozialmietwohnraum.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Bauherrinnen und Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen, wie beispielsweise Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere der Ausbau eines Dachgeschosses, das Aufstocken eines Gebäudes, der Anbau an ein Gebäude, die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder die Erneuerung leerstehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind.

Beginn des Vorhabens

Voraussetzung in jedem Fall ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen und Verträge über die Errichtung oder den Vertrag über den Erwerb des Objektes noch nicht abgeschlossen haben. Erst nach Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags bei der Wohnraumförderstelle können Sie auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen.

Erforderlicher Energiestandard des Objekts

KfW 55 Effizienzhaus

Miet- und Belegungsbindung

Während der Bindungsdauer 40 Jahren ab Bezugsfertigkeit des geförderten Wohnraums ist die Kaltmiete gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) um 40 Prozent abzusenken.

Die Wohnungen dürfen 40 Jahre ab der Bezugsfertigkeit nur an Personen vermietet werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen und der für sie angemessenen Wohnungsgröße nachweisen. Dies gilt bei Erst- und Wiedervermietung. Die Bindung von Mietwohnungen ausschließlich für rollstuhlnutzende Personen ist möglich.

Eigenleistungen

Die angemessene Eigenleistung beträgt mindestens 20 % der Gesamtkosten.

Die Subvention kann auf Antrag vollständig in Form eines Zuschusses ausgereicht werden.

Auszahlung

Der Zuschuss wird zu 100 % ausgezahlt.

Sicherheiten

Bei einem Zuschuss über 50.000 Euro ist eine grundpfandrechtliche Sicherheit für die L-Bank zu gewähren.

Wohnungsgrößen – Förderfähigkeit einer Mietwohnung

Für die Förderfähigkeit einer Mietwohnung (Nutzungseinheit) gilt folgendes:

* Einhaltung der Mindestanforderungen der LBO:

  • Abgeschlossenheit der Wohnung
  • Küche/Kochnische
  • Toilette

* Zumindest ein Wohnraum muss (auch) als Aufenthaltsraum geeignet sein.

* Einhaltung der Wohnflächengrenzen gemäß den Durchführungshinweisen zum LWoFG:

*Kinderzimmer für ein Kind müssen mind. 10 m² groß sein. Kinderzimmer für zwei Kinder

müssen mind. 15 m² groß sein.

* Ein gefangener Raum zählt als eigener Wohnraum unabhängig von der Zuwegung.

* Bei Vorliegen von Besonderheiten bei baulichen Maßnahmen an bestehendem Wohnraum

(Bsp. Denkmalschutz) kann eine Überschreitung der Wohnflächengrenzen um bis zu 15 %

bei gleichbleibender Raumzahl durch die oberste Landesbehörde zugelassen werden.

* Terrassen- und Balkonflächen dürfen max. zu 25 % angerechnet werden.

Bei standard Umsetzung – nicht barrierefrei

Wohnungen mit Min. qm * Max. qm *
1 Wohnraum 23,00 m² 47,25 m²
2 Wohnräumen 23,00 m² 63,00 m²
3 Wohnräumen 42,75 m² 78,75 m²
4 Wohnräumen 57,00 m² 94,50 m²
5 Wohnräumen 71,25 m² 110,25 m²

*inkl. der zulässigen 5%-igen Unter-/Überschreitung

Bei Umsetzung der DIN 18040-2 – barrierefrei

Wohnungen mit Min. qm * Max. qm *
1 Wohnraum 23,00 m² 63,00 m²
2 Wohnräumen 23,00 m² 78,75 m²
3 Wohnräumen 42,75 m² 94,50 m²
4 Wohnräumen 57,00 m² 110,25 m²
5 Wohnräumen 71,25 m² 126,00 m²

*inkl. der zulässigen 5%-igen Unter-/Überschreitung

Tiefgarage Außenbereich
9 Stück 8 Stück